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1.
Alle angegebenen Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten
die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Die
Bereitstellungskosten für Räume, Tagungstechnik u.ä.
entnehmen Sie bitte diesem Vertrag.
2. Die angegebene Teilnehmerzahl (Garantiezahl) für die
Veranstaltung kann um höchstens 10 % über- oder
unterschritten werden, sofern der Besteller der Geschäftsleitung
der die Über- bzw. Unterschreitung bis spätestens zwei
Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich
mitgeteilt hat. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen der
Garantiezahl aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.
In diesem Fall richtet sich die Berechnung der Vergütung
für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn
weniger Teilnehmer erschienen sind. Sofern die angegebene
Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche
Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke
maßgebend.
3. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung
etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich
bestellter Speisen, Getränke, etc.
4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der
vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
5. Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von
Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch
den Besteller/Veranstalter auf dessen alleiniges Risiko.
Einzelheiten sind 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der
Geschäftsleitung abzustimmen. Auf Anfrage wird
Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des
Möglichen gegen besondere Vergütung zur Verfügung
gestellt. Das "Casablanca Leipzig" haftet nicht
für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.
Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht
seitens des "Casablanca Leipzig" nicht.
Sachgerechte Versicherung z.B. von Einzelstücken ist
ausschließlich Sache des Veranstalters/Bestellers.
6. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen
Anforderungen entsprechen und darf im übrigen - ebenso
wie sonstige Gegenstände - nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung
des "Casablanca Leipzig" angebracht werden. Das
Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden unter
Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern,
Nägeln und Schrauben ist untersagt. Eventuelle Schäden
werden dem Veranstalter/Besteller in Rechnung gestellt. Am
Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus
den Räumen des "Casablanca Leipzig" zu
entfernen. Widrigenfalls erfolgt eine Lagerung nur, wenn
die Geschäftsleitung des "Casablanca Leipzig"
dem zustimmt und jedenfalls gegen gesonderte Vergütung;
die Auswahl des Lagerortes trifft die Geschäftsleitung
des "Casablanca Leipzig".
7. Stornierungsgebühr
7.1 Veranstaltungen:
- nach Ablauf des Optionsdatums bis 6 Wochen vor der
Veranstaltung = ohne Kosten
- 6 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung = 25 % des
zu erwartenden Umsatzes
- 2 Wochen vor der Veranstaltung = 50 % des zu erwartenden
Umsatzes (falls dieser noch nicht konkret festgelegt war,
gilt Mindest-Menü/Büffet-Preis x Personenzahl)
7.2 Bowlingbahn:
- die Abbestellung der Bowlingbahn hat mindestens 2 Wochen
vor dem Termin zu erfolgen. Ansonsten wird eine Gebühr
von 80 % fällig.
7.3 Pensionszimmer:
- bis 14 Tage im Voraus ist die Stornierung kostenfrei.
- bis 7 Tage im Voraus ist eine Stornierungsgebühr in Höhe
von 80% der Kosten zu tragen.
- unter 7 Tagen sind 100% der Kosten zu tragen.
Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Es gilt das Datum des Poststempels.
8. Die Geschäftsleitung des "Casablanca
Leipzig" haftet für abhandengekommene oder beschädigte
Gegenstände des Bestellers/Veranstalters nur dann, wenn
seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt haben.
9. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen
und/oder Inventar des "Casablanca Leipzig" im
Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und
Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
10. Sollten Störungen oder Defekte an den vom
"Casablanca Leipzig" zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Einrichtungen oder Anlagen
auftreten, so wird die Geschäftsleitung des
"Casablanca Leipzig", soweit möglich, sofort für
Abhilfe sorgen. Dem Besteller/Veranstalter obliegt der
Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte
ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des
Bestellers/Veranstalters haftet die Geschäftsleitung des
"Casablanca Leipzig" nur dann, wenn diese auf
einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
11. Erfolgt der Gebrauch des Mietobjektes/der Mietsache
durch den Veranstalter/Besteller nicht gemäß den bei der
Bestellung gemachten Angaben oder ist ein solcher Gebrauch
zu befürchten, ist die Geschäftsleitung des
"Casablanca Leipzig" zum sofortigen Rücktritt
berechtigt; dies gilt auch, falls sich nach Abschluss der
Auftragsbestätigung herausstellt, dass
Veranstaltungsteilnehmer oder -gegenstand - nach
Auffassung der Geschäftsleitung des "Casablanca
Leipzig" mit den berechtigten Interessen der Geschäftsleitung
des "Casablanca Leipzig" unvereinbar sind.
12. Die Geschäftsleitung des "Casablanca
Leipzig" ist berechtigt, auch kurzfristig aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls: - höhere Gewalt oder andere von der
Geschäftsleitung des "Casablanca Leipzig" nicht
zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der
Teilnehmer oder Zwecks, gebucht werden; - die der Geschäftsleitung
des "Casablanca Leipzig" begründeten Anlass zu
der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
"Casablanca Leipzig" in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des "Casablanca Leipzig"
zuzurechnen ist.
13. Unsere Rechnungen sind sofort bar oder mit ec- Karte
ohne Abzug zahlbar.
14. Die Geschäftsleitung des "Casablanca
Leipzig" räumt dem Besteller/Veranstalter ein Recht
zum Rücktritt von diesem Vertrag gemäß Punkt 7 ein. Bis
zu diesem Zeitpunkt muss die Rücktrittserklärung der
Geschäftsleitung des "Casablanca Leipzig"
schriftlich zugegangen sein. Danach ist der Vertrag für
den Besteller/Veranstalter bindend.
15. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.
16. Für alle Verpflichtungen aus dieser Auftragsbestätigung
haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbestätigung/Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein,
berührt dies die Wirksamkeit übriger Bestimmungen nicht.
Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche
wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der
Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser
getroffen hätten.
18. Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der
GEMA und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegen dem
Veranstalter/Besteller.
19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung
ist Leipzig.
© "Casablanca Leipzig" | Stand: 12-2009
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