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Casablanca
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Henry Friedrich (Anschrift wie oben)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Alle angegebenen Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Die Bereitstellungskosten für Räume, Tagungstechnik u.ä. entnehmen Sie bitte diesem Vertrag.
2. Die angegebene Teilnehmerzahl (Garantiezahl) für die Veranstaltung kann um höchstens 10 % über- oder unterschritten werden, sofern der Besteller der Geschäftsleitung der die Über- bzw. Unterschreitung bis spätestens zwei Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt hat. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen der Garantiezahl aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. In diesem Fall richtet sich die Berechnung der Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Sofern die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
3. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke, etc.
4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
5. Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Besteller/Veranstalter auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der Geschäftsleitung abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung zur Verfügung gestellt. Das „Casablanca Leipzig“ haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des „Casablanca Leipzig“ nicht. Sachgerechte Versicherung z.B. von Einzelstücken ist ausschließlich Sache des Veranstalters/Bestellers.
6. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Eventuelle Schäden werden dem Veranstalter/Besteller in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus den Räumen des „Casablanca Leipzig“ zu entfernen. Widrigenfalls erfolgt eine Lagerung nur, wenn die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ dem zustimmt und jedenfalls gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerortes trifft die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“.
7. Stornierungsgebühr
7.1 Veranstaltungen:
– nach Ablauf des Optionsdatums bis 6 Wochen vor der Veranstaltung = ohne Kosten- 6 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung = 25 % des zu erwartenden Umsatzes- 2 Wochen vor der Veranstaltung = 50 % des zu erwartenden Umsatzes (falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt Mindest-Menü/Büffet-Preis x Personenzahl)
7.2 Bowlingbahn:
– die Abbestellung der Bowlingbahn hat mindestens 2 Wochen vor dem Termin zu erfolgen. Ansonsten wird eine Gebühr von 80 % fällig.7.3 Pensionszimmer:- bis 14 Tage im Voraus ist die Stornierung kostenfrei.- bis 7 Tage im Voraus ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80% der Kosten zu tragen.- unter 7 Tagen sind 100% der Kosten zu tragen.
Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
8. Die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ haftet für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände des Bestellers/Veranstalters nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
9. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar des „Casablanca Leipzig“ im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
10. Sollten Störungen oder Defekte an den vom „Casablanca Leipzig“ zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen oder Anlagen auftreten, so wird die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller/Veranstalter obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers/Veranstalters haftet die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11. Erfolgt der Gebrauch des Mietobjektes/der Mietsache durch den Veranstalter/Besteller nicht gemäß den bei der Bestellung gemachten Angaben oder ist ein solcher Gebrauch zu befürchten, ist die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ zum sofortigen Rücktritt berechtigt; dies gilt auch, falls sich nach Abschluss der Auftragsbestätigung herausstellt, dass Veranstaltungsteilnehmer oder -gegenstand – nach Auffassung der Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ mit den berechtigten Interessen der Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ unvereinbar sind.
12. Die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ ist berechtigt, auch kurzfristig aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: – höhere Gewalt oder andere von der Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Teilnehmer oder Zwecks, gebucht werden; – die der Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des „Casablanca Leipzig“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des „Casablanca Leipzig“ zuzurechnen ist.
13. Unsere Rechnungen sind sofort bar oder mit ec- Karte ohne Abzug zahlbar.
14. Die Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ räumt dem Besteller/Veranstalter ein Recht zum Rücktritt von diesem Vertrag gemäß Punkt 7 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Rücktrittserklärung der Geschäftsleitung des „Casablanca Leipzig“ schriftlich zugegangen sein. Danach ist der Vertrag für den Besteller/Veranstalter bindend.
15. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.
16. Für alle Verpflichtungen aus dieser Auftragsbestätigung haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbestätigung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit übriger Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.
18. Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegen dem Veranstalter/Besteller.
19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Leipzig.
© „Casablanca Leipzig“ | Stand: 05-2021
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